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Was ist bei einem Rezept für Physiotherapie zu beachten?

Immer wieder kommt es zu Problemen bei der Abrechnung mit den Krankenkassen, wenn Rezepte nicht hundertprozentig richtig ausgefüllt sind. Im schlimmsten Fall bedeutet das für uns, dass wir ein Rezept nur teilweise oder gar nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Hier eine kleine Übersicht, über die häufigsten Fehler:

  1. Ein Rezept muss innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden, es sei denn der Arzt hat zusätzlich in dem entsprechenden Feld einen späteren Behandlungsbeginn eingetragen.
     
  2. Man darf ein Rezept maximal 21 Tage wegen Krankheit oder Urlaub unterbrechen. Jede Abweichung von der eingetragenen Behandlungsfrequenz ist für die Krankenkassen auf dem Rezept mit Begründung zu vermerken, z.B. Urlaub oder Krankheit.
     
  3. Seit 07/2014 muss auf dem Rezept ein gültiger ICD-10-Code vorhanden sein. Dieser Code ist praktisch die Kurzform einer Diagnose. Bsp.: M54.8 = Sonstige Rückenschmerzen.
     
  4. Es muss eine Behandlungsfrequenz eingetragen sein, z. B.: 1-2 pro Woche.
     
  5. Ist das Rezept eine Erstverordnung (EV), Folgeverordnung (FV) oder eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles (V.a.d.R.)? Bei einer Verordnung ausserhalb des Regelfalles muss zusätzlich eine medizinische Begründung auf dem Rezept stehen, z. B. "Therapieziel noch nicht erreicht".
     
  6. Stimmt der Indikationsschlüssel? Z.B. WS1a. Passt er zur angegebenen Behandlung und zur verordneten Menge? Passt er zur Diagnose? Hier kommt man ohne den  Heilmittelkatalog nicht mehr weiter.
     
  7. Hat der Arzt das Rezept unterschrieben? Wenn einen fehlende Unterschrift nicht bemerkt wird, darf man sich auf viele lange Telefonate und viel Papierkram freuen, andernfalls wird das komplette Rezept nicht erstattet.
     
  8. Für jedes Rezept gibt es eine maximale Behandlungsdauer von 12 Wochen, d.h. ein Rezept muss so ausgestellt sein, dass es innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet werden kann.
     
  9. Sind Sie rezeptgebührenplichtig oder sind Sie von der Rezeptgebühr befreit? Seit wann / bis wann sind Sie befreit? Stimmt die angegebene Krankenkasse auf dem Rezept oder haben Sie zufällig die Krankenkasse gewechselt? Wir sind für jede Info dankbar.

Dieses ist lediglich ein kleiner Auszug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er zeigt aber sehr deutlich, dass ein sehr großer Zeitanteil bereits für die Kontrollen der Rezepte benötigt wird. Zeit die uns für die Patienten dann fehlt und allein den Krankenkassen hilft Rezepte besser zu kontrollieren und ggf. kürzen zu können.